Schulelternbeirat
Hier an unserer Schule besteht ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den einzelnen Akteuren (Schulleitung, Lehrerkollegium, Gesamtelternbeirat und Förderverein), die in der Manege der Bildung unsere Kinder begleiten. Eine wirkungsvolle Elternarbeit ist nur dann möglich, wenn sie langfristig angelegt ist. Elternmitwirkung an der Schule ist ein Angebot des Gesetzgebers, wo es nicht angenommen wird, findet sie nicht statt.
Grundlage für diese Elternrechte bildet das Hessische Schulgesetze (HSchG). Detaillierte Aufgaben, Rechte und Pflichten sind diesem Gesetzestext zu entnehmen.
Klassenelternbeirat (KEB)
Klassenelternvertreter/-in und sein/-e Stellvertreter/-in pflegen Verbindung und Austausch zwischen Schülern, Eltern, Lehrern und Schulleitung. Sie sind Ansprech- und Kontaktperson, insbesondere für die Klassenlehrkräfte, und nehmen organisatorische Aufgaben wahr. Der Klassenelternbeirat wird für 2 Jahre gewählt.
Schulelternbeirat (SEB = alle Klassenelternbeiräte)
Im Schulelternbeirat sind alle Klassen durch die Klassenelternbeiräte und ihre Stellvertreter vertreten. Der Schulelternbeirat trifft sich mindestens zweimal im Halbjahr. Die Schulleitung berichtet uns Eltern über Aktuelles an unserer Schule. Klassenübergreifende Themen (pädagogische, organisatorische…) werden diskutiert. Der Schulelternbeirat muss bei wesentlichen Entscheidungen mitbestimmen, unter anderem der Entscheidung über das Schulprogramm. Hinzu kommen Anhörrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.
Vorstand des Schulelternbeirates
Der Vorstand des Schulelternbeirats wird für 2 Jahre vom SEB gewählt. Dieser lädt zu den Schulelternbeiratssitzungen ein und leitet die Sitzung.