Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist neben Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ein Entscheidungsgremium der Schule.
Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.
An der Gustav-Brunner-Schule werden 5 Lehrer- und 5 Elternvertreter in die Schulkonferenz für 2 Jahre gewählt.
Nach Möglichkeit sollten auch die Stellvertreter an den Sitzungen teilnehmen. Dies bereichert die Diskussion und hilft dafür Sorge zu tragen, dass von Elternseite immer 5 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach §129 des Hessischen Schulgesetzes z. B. über:
- das Schulprogramm,
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
- die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe, die Stellung eines Antrages auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
- Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
- Öffnung der Schule nach außen,
- den schuleigenen Haushalt,
- usw.
Die Schulleitung lädt die Mitglieder mindestens einmal im Schulhalbjahr zu einer Schulkonferenz ein. Den Vorsitz hat die Schulleiterin.
Folgende Eltern und Lehrerinnen sind neben der Schulleiterin Frau Schlechta z. Z. Mitglieder der Schulkonferenz:
Eltern: Frau Aslan, Herr Kühn, Frau Nussbeutel, Frau Pfeiffer, Frau Silz
Lehrerinnen: Frau Hauf, Frau Laun-Parwareschnia, Frau Müller, Frau Patz-Moers, Frau Wüntscher